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Re: Skipassentzug Diskussion

Verfasst: 10.01.2017 - 19:18
von mightyjust
Diskutiert doch nicht mit jds, der glaubt alles zu wissen aber in Wirklichkeit keine Ahnung hat.

Ich hoffe das ihn sowas mal trifft und er dann die Polizei ruft und versucht die Kreditkartenzahlung zu stornieren.

Er lebt halt in seiner eigenen Welt.

Re: Skipassentzug Diskussion

Verfasst: 10.01.2017 - 19:31
von j-d-s
Na mehr Ahnung als du aber auf alle Fälle. Ich weiß ja nicht wie du dir das vorstellst, aber in einem Rechtsstaat kann man nicht anderen einfach etwas wegnehmen. Nichtmal wenn man sich dazu vertraglich berechtigt sieht. Denn die Entscheidung trifft halt der Richter, nicht Privatleute. Und auch Polizisten nicht. Die haben in erster Linie den Vorteil dass sie den Vorfall aufnehmen und ich rufe dann halt meine Rechtsschutzversicherung an und dann wird die Sache vor Gericht geklärt.

Ich nenne mal ein Beispiel: Ein Liftler sieht einen Skifahrer, der zügig die Piste runterfährt und meint, das sei rücksichtslose gefährliche Fahrweise. Sobald der Skifahrer am Lift ankommt, verlangt er den Skipass, mit der Begründung "Kontrolle", behält ihn aber direkt ein. Stellt euch vor, ihr wärt der Skifahrer. Würdet ihr das akzeptieren?
Denn im Endeffekt handelt der Liftler nur aufgrund seiner subjektiven Wahrnehmung (deren Faktizität zumindest zweifelhaft ist, weil das eben von der persönlichen Einschätzung einer Situation abhängt) und im Endeffekt willkürlich, zum anderen bringt er den Skifahrer durch hinterlistige Täuschung dazu, den Skipass zu übergeben.

Jetzt mal die Abwandlung: Der Liftler sagt dem Skifahrer direkt, wie er da gefahren sei geht nicht und der Skifahrer müsse jetzt den Skipass hergeben. Der Skifahrer weigert sich aber, weil er die Situation anders wahrgenommen hat. Was nun?

(Übrigens, in vielen AGB steht etwas drin was in die Richtung geht, dass das Unternehmen willkürlich Leistungen versagen kann. Glaubt ihr ernsthaft, sowas hätte vor Gericht Bestand? Dass man seine vertraglichen Verpflichtungen, wobei man das Geld schon erhalten hat, einfach völlig willkürlich unter fadenscheinigen Argumenten, verweigern kann zu erbringen?)

Re: Skipassentzug Diskussion

Verfasst: 10.01.2017 - 19:47
von Pancho
Man kann sicher Deppen davon abhalten, in Verbotszonen einzufahren. Wir reden hier nicht von Versehen oder Unkenntnis (wobei: wer die Piste verlässt, sollte vorher informiert sein oder mit Führer unterwegs sein), sondern von bereits Ermahnten. Ich habe keinen Bock in eine von so einem Vollpfosten augelöste Lawine zu geraten (wie fair wäre das?), auch steht genügend Skiraum zur Verfügung, auch die Natur und das Wild braucht Rückzugsräume die zu respektieren sind - und natürlich kann man so etwas zum Schutze der Allgemeinheit auch direkt durchsetzen.
Aber leb ruhig weiter auf deinem Planeten... :?

Re: Skipassentzug Diskussion

Verfasst: 10.01.2017 - 20:06
von waterl00
Na mehr Ahnung als du aber auf alle Fälle.
Also ich habe mal im Studium vor langer Zeit gelernt, daß AGB Rechtswirksamkeit besitzen solange sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen (neben anderen Voraussetzungen)

Das mag man als Ahnungsloser jetzt doof finden, aber ist erst mal so.

Anders rum wird ein Schuh draus. Wenn die AGB dem Betreiber keinerlei Wirksamkeit verleihen, dann kann er de facto heute noch den Betrieb komplett einstellen.

Re: Skipassentzug Diskussion

Verfasst: 10.01.2017 - 20:18
von NeusserGletscher
AGB hin oder her, es gibt immerhin auch eine österreichische Variante des "Jedermannsrechts", wonach sich jeder zu Fuß oder auf Ski im Gelände frei bewegen darf. Die Zeiten, in denen die Fürsten dort den Zutritt verwehren konnten, sind vorbei. Ich bin jetzt kein Jurist, aber mal angenommen, ein Tourengeher durchquert das Skigebiet eines Liftbetreiber und hält sich dabei nicht an willkürlich gesetzte Absperrungen. Auf welcher rechtlichen Basis möchte der Skigebietsbetreiber bzw. einer seiner Angestellten dagegen etwas unternehmen?

Manchen Leute glauben halt, nur weil sie eine Uniform anhaben, können sie sich alles herausnehmen. Dem ist nun mal nicht so. Und ein sofortiger dauerhafter Entzug des Skipasses deckt sich einmal mit den Statuten des hier verlinkten Seilbahnrechts im Vorarlberg.

Manche meiner Landleute grüßen jedoch schon im vorauseilenden Gehorsam den Gesslerhut, wo gar keiner hängt.

Re: Skipassentzug Diskussion

Verfasst: 10.01.2017 - 20:22
von j-d-s
Ad AGB: Natürlich sind die rechtskräftig, aber unterliegen natürlich auch der Überprüfung und Auslegung durch Gerichte (und nicht der Auslegung durch einen der Vertragspartner). Und auch bei AGB gelten Grundprinzipien, bspw. dass man eben nicht willkürlich Skipässe entziehen kann.

Das hier irgendwo anders genannte Szenario von "gesperrten" Skirouten am Arlberg (die nicht wegen Lawinengefahr gesperrt waren, sondern ohne sinnvollen Grund) bei deren Befahren der Skipass abgenommen wird ist eben nicht rechtens.

Der Skigebietsbetreiber ist nicht die Polizei für den Skiraum. Auch das genannte Vorarlberger Gesetz gibt das nicht her, sondern spricht nur von einer Pflicht, mögliche Verstöße an die Behörden zu melden. Das weitere klären dann die Behörden.

Re: Skipassentzug Diskussion

Verfasst: 10.01.2017 - 20:33
von Pancho
NeusserGletscher hat geschrieben:ein Tourengeher durchquert das Skigebiet eines Liftbetreiber und hält sich dabei nicht an willkürlich gesetzte Absperrungen.
Wir reden von Verbotszonen wegen Natur- oder Lawinenschutz, oder Absturzgefahr. Nix willkür.

Re: Skipassentzug Diskussion

Verfasst: 10.01.2017 - 21:22
von NeusserGletscher
Pancho hat geschrieben:Wir reden von Verbotszonen wegen Natur- oder Lawinenschutz, oder Absturzgefahr. Nix willkür.
Mag sein, dass Du nur von solchen Zonen redest. Es gibt aber halt auch durchaus andere Fälle, in denen ohne ersichtlichen Grund Routen gesperrt werden. Ich bin selbst schon gesperrte Routen gefahren. Sie waren halt noch nicht markiert, weil wenig Schnee lag. Die Spuren verrieten mir, dass ich nicht der einzige war, den das nicht gestört hat. Oder bei verspäteter Heimkehr noch über die abgesperrte Piste gefahren. Und? Soll ich vielleicht auf dem Gletscher übernachten?

Re: Skipassentzug Diskussion

Verfasst: 10.01.2017 - 21:53
von markus
Es gibt nichts schlimmeres als gefährliches Halbwissen! JDS, :roll:

Re: Skipassentzug Diskussion

Verfasst: 10.01.2017 - 21:57
von Pancho
NeusserGletscher hat geschrieben:Und? Soll ich vielleicht auf dem Gletscher übernachten?
Informieren und die Touren entsprechend planen. Dann stellt sich das Problem nicht.

Re: Skipassentzug Diskussion

Verfasst: 10.01.2017 - 21:59
von Pancho
markus hat geschrieben:Es gibt nichts schlimmeres als gefährliches Halbwissen! JDS, :roll:
Doch - wenn dann noch Beratungsresistenz dazu kommt... :roll:

Re: Skipassentzug Diskussion

Verfasst: 10.01.2017 - 22:39
von Schusseligkite
j-d-s hat geschrieben:Da sagen die AGB meiner Kreditkarte aber was anderes :D .
Ich wüsste gerne, welche CC das ist. Nachdem ich mir nach einem Betrug nichts zurückholen konnte, wäre ein Wechsel da angebracht.

Re: Skipassentzug Diskussion

Verfasst: 10.01.2017 - 23:15
von L&S
Ich denke ihr und j-d-s redet einfach nur aneinander vorbei..

Ihr findet es sinnvoll, dass gewisse Gebiete nicht befahren werden dürfen, und, dass das auch bestraft werden soll/darf.
Da hat euch j-d-s auch nicht widersprochen. (Ich bin da auch ein Teil von ihr!)

j-d-s geht es um den Akt der Willkür durch Angestellte eines Skigebietes. Vor allem wie man mit dem Ganzen rechtlich umgehen kann, wenn man Lust und Geld hat, um durch die Instanzen zu gehen. Da muss ich j-d-s (Hurra Premiere) verteidigen, den von Schutzwald oder dergleichen war von ihm aus nicht die Rede.

Ich denke auch heute läßt sich sehr einfach per Handyvideo beweisen wer, was gemacht hat und damit erledigt sich ein Großteil der Diskussion.

Ich sehe auch nen Riesenunterschied zwischen dem Befahren einer, aus Schneemangel, gesperrten Abfahrt und dem Befahren einer unpräparierten gesperrten Route bei Warnstufe 4 von der aus Lawinen in bewohntes Gebiet abgehen könnten.
Ich denke die Behörden und Skigebiete sehen dies meist ebenso, wenn du nur dich gefährdest, dann mach nur...

Vorsicht Ironie:
Die Rettung wird halt teuer, aber am Arlberg fahren heute die meisten mit AirBag, der Rettungs-Hubschrauber aus (ist das noch Zürs oder schon Lech) bring dich dann fast direkt zum Star-Sportarzt, der dich sofort wieder zusammenflickt, damit du Ostern wiederkommen kannst, vorher frisst du dir, für ein Vermögen einen Bauch an, während die Familie noch Spass im Schnee hat. Da Bietet der Arlberg wirklich das ganze Packet! Da machen 500€ Strafe auch nix mehr aus, immerhin ist man, direkt unter der Seilbahn, vom Rüfikopf nach Lech auf Ski, fast ganz und nur unwesentlich verletzt runtergekommen, damit wird man jahrelang der King beim ApreSki!
Ironie Ende

Re: Skipassentzug Diskussion

Verfasst: 10.01.2017 - 23:32
von NeusserGletscher
Pancho hat geschrieben:
NeusserGletscher hat geschrieben:Und? Soll ich vielleicht auf dem Gletscher übernachten?
Informieren und die Touren entsprechend planen. Dann stellt sich das Problem nicht.
Erstens war es keine Tour und zweitens wurde die Piste unangekündigt vorzeitig geschlossen. Wenn man keine Ahnung hat........immer schön den Gesslerhut grüßen

Re: Skipassentzug Diskussion

Verfasst: 11.01.2017 - 02:55
von mightyjust
Fakt ist das täglich Skipässe aufgrund diverser Verstösse gegen die AGB (zB auch unerlaubte Skipassweitergabe!) dauerhaft gesperrt (nicht weggenommen!) werden. Dafür muss die entsprechende Person die physische Karte auch nicht hergeben, man sieht ja eh im Computer wer da gerade durch den Schranken gegangen ist. Die entsprechenden Punkte in den AGB gelten solange bis jemand erfolgreich dagegen klagt.

Lieber jds, wenn du dir so sicher bist das du im Recht bist dann lass es doch drauf ankommen und verklage das Skigebiet nachher, am besten noch mit einer Schadenersatzforderung - zumindest die Anwälte wird es sicher freuen!

Re: Skipassentzug Diskussion

Verfasst: 11.01.2017 - 03:14
von j-d-s
Würde ich auch definitiv machen. Genau dafür ist ja die Rechtsschutzversicherung da - ich muss nämlich in keinem Fall was zahlen. Bekomme ich Recht, muss die Bergbahngesellschaft alles zahlen, wenn nicht, trägt meine Kosten die Versicherung.

Re: Skipassentzug Diskussion

Verfasst: 11.01.2017 - 06:49
von NeusserGletscher
Deutsche Autofahrer haben mit berechtigten Klagen gegen unberechtigte Bußgeldbescheide in Österreich schon mal folgendes erlebt. Da wird persönliches Erscheinen angeordnet. Natürlich muß man sich trotzdem von einem Anwalt vor Ort vertreten lassen. Man reist also an und - tataaaa - die Verhandlung wurde kurzfristig abgesagt. Das Spielchen kann die Justiz einige Male wiederholen, bis der Kläger die Lust verliert, sein Recht durchzusetzen. Zur Übertragbarkeit und deren Verbot in den AGB gibt es bezüglich Fußballtickets eine interessante Auslegung des BGH. Ein generelles Weiterverkaufsverbot benachteilige Käufer in unangemessener Weise und sei deshalb unwirksam. Privaten Verkäufern müsse es möglich sein, im Fall einer plötzlichen Erkrankung oder Verhinderung die Karte weiter zu verkaufen. Es ist sicher nur eine Frage der Zeit, wann oberste Gerichte auch die AGB der Skigebietsbetreiber und deren willkürliche Praxis in Bezug auf den Entzug von Liftkarten beurteilen werden.

Re: Skipassentzug Diskussion

Verfasst: 11.01.2017 - 08:20
von bastian-m
Mensch Jungs, hört doch mal auf damit, das AF vollends zum Boulevardblatt zu dekradieren und die letzten Brancheninsider zu vergraulen.
Ihr geht durch den Kauf des Skipasses einen Vertrag mit einem meist privatwirtschaftlichen Unternehmen ein, durch den Kauf willigt ihr erstmal rechtswirksam in die Vertragsbedingungen - sprich AGBs - ein. Natürlich kann darin eine Firma so lange sie damit nicht gegen geltende Gesetzeslage verstößt frei definieren, unter welchen Bedingungen sie die Leistung (also die Beförderung) erbringt und auch, bei welchem Verhalten des Käufers sie diesem die Leistungen versagt, sprich sie den Skipass sperrt. Natürlich kann die Firma vorher festlegen, dass sie dich nur befördert, wenn du nicht da oder da lang fährst. Wen die Firma mit dem Recht zur Abwägung darüber, ob ein solches Fehlverhalten vorliegt, und dem Recht zur Vertragsauflösung ausstattet, ist Sache der Firma. Wenn sie das will, kann sie das mit jedem Mitarbeiter, auch dem einfachen Bügelanreicher tun. Völlig richtig ist natürlich, dass ein zur Durchsetzung nötiger physischer Zwang nur von den jeweiligen Exekutivorganen des Landes, sprich Polizei etc., angewendet werden darf. Der ist wie schon geschrieben aber nicht notwendig, da die Tickets in der Regel beim Passieren des Drehkreuzes einfach gesperrt werden. Richtig ist, dass man natürlich diskutieren kann, ob beim Entscheid zur Sperre in diesem Fall faktisch ein in den AGBs definiertes Vergehen auch wirklich vorlag, dagegen kann man dann natürlich auch Rechtsmittel einlegen und sich dann Tage oder eher Wochen nach Ende seines Skiurlaubs vor Gericht (falls die Klage dort zugelassen wird) damit auseinandersetzen und versuchen, entsprechende Beweise vorzulegen.
Und eine Rechtsschutzversicherung übernimmt natürlich nicht blind die Kosten jedes Verfahrens, sondern lässt vorher durch seine eigenen Juristen eine Vorprüfung durchführen, ob Aussicht auf Erfolg besteht bzw. ob die vorgebrachten Ansprüche rechtens sind, erst dann wird die Kostenübernahme erklärt. Das kann aber natürlich bei Klage gegen einen unberechtigten Skipassentzug durchaus der Fall sein.

Kopfschüttelnde Grüße,
Bastian

Re: Skipassentzug Diskussion

Verfasst: 11.01.2017 - 08:47
von Pancho
NeusserGletscher hat geschrieben:...immer schön den Gesslerhut grüßen
Das hat nix mit Grüßen von was auch immer für Hüten zu tun, sondern eher mit dem Organ direkt unter dem eigenen Hut.

Re: Skipassentzug Diskussion

Verfasst: 11.01.2017 - 10:11
von biofleisch
Latemar hat geschrieben:In Vorarlberg ist das doch recht klar definiert:
Insbesondere folgende Vergehen muss der Pistenwächter bei der Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige bringen: Gefährdung, Behinderung, Belästigung anderer Wintersportler (auf Skipisten, Skirouten oder im daran angrenzenden Skigelände), Behinderung der Präparierung oder Markierung, Benützung eines Pistengerätes ohne Mitführen der dafür notwendigen Bewilligung, Missachtung der Aufforderung des Pistenwächters, anzuhalten und sich auszuweisen, Weigerung der Aushändigung der Liftkarte an den Pistenwächter etc.
Quelle: http://www.seilbahnrecht.at/index.php?i ... portgesetz
Wenn das die Rechtslage darstellt dann ist doch klar, dass ein Skipass nicht entzogen werden kann.
Denn: da steht gar nichts von Skipassentzug. Da steht was von Anzeige.

Im übrigen müsste im Nachhinein richterlich entschieden werden, ob die Anzeige gerechtfertigt war. Das dürfte schwer sein, wenn (Beispiel: Befahren einer Skiroute ohne Führer) gar keine Gefährdung, Behinderung oder Belästigung Dritter nachweisbar ist. Wie auch, wenn nichts passiert ist?

Re: INFO / Diskussion zum aktuellen Wetter

Verfasst: 11.01.2017 - 15:22
von miki
Sehr interessante Diskussion, ganz nach dem Geschmack eines alten Sünders :twisted:. Und wenn man genau liest, kann man die Antwort klar herauslesen.
NeusserGletscher hat geschrieben:Und mit welchem Recht glauben Mitarbeiter eines Skigebiets, im freien Gelände mir Ihre Vorstellungen von dessen Nutzung aufzwingen zu können? Haben Sie das ganze Gebiet gepachtet? Haben sie polizeiliche Befugnisse? In der Natur gilt soweit ich weiß das Jedermannsrecht. Man darf sich frei bewegen, außer halt in abgesperrten Zonen.
Im freien Gelände hat auch kein Liftmensch die Karten zu kontrollieren. Man kann ja theoretisch auch ohne Liftpass im Gelände unterwegs sein, es soll ja auch sowas geben wie Tourengeher :wink: .
Ski-Larry hat geschrieben:Naja.... ob die Pistenkontrolleure das dürfen ist erstmal egal...Wenn die den Skipass haben, muss man sich 'nen neuen kaufen
Richtig. Deshalb: Skipass niemals freiwillig hergeben. Die Liftbediensteten haben, wie bereits oben geschrieben, keine polizeilichen Befugnisse und dürfen keine Gewalt anwenden. Also, falls man irgendwo 'in der Pampa' nach dem Liftpass gefragt wird: freundlich bleiben, aber ganz fest und entschlossen erklären dass man keine Absicht hat den Pass herzugeben und dann ruhig weiterfahren. Ob man das darf ist erstmals egal, erschossen wurde deshalb noch keiner, nicht einmal von italienischen Carabineri.
mightyjust hat geschrieben:Fakt ist das täglich Skipässe aufgrund diverser Verstösse gegen die AGB (zB auch unerlaubte Skipassweitergabe!) dauerhaft gesperrt (nicht weggenommen!) werden. Dafür muss die entsprechende Person die physische Karte auch nicht hergeben, man sieht ja eh im Computer wer da gerade durch den Schranken gegangen ist.
Selten dass ich mit einem Posting von mightyjust so einverstanden war: die Liftgesellschaft muss den Pass nicht physisch wegnehmen, sondern kann ihn sperren. Das geht auf jeden Fall ohne Gewaltanwendung. Fazit 1: falls man irgendwo in Gelände von einem Liftmenschen belästigt wurde, lieber den Skitag beenden als Skipassentzug riskieren. Fazit 2: Dummheiten gegen Ende des Skitages machen und dann keinen Lift mehr benutzen :biggrin: . Und: was es nicht gibt kann weder entzogen noch gesperrt werden.

Kleine Story aus meiner Jugend: die Weltcuppiste am Pohorje war vor den Weltcuprennen oft wochenlang gesperrt, um den Schnee zu schonen. Und für uns Jugendliche war es eine grosse Versuchung dort runterzufahren (um es klarzustellen: es gibt dort absolut keine Lawinengefahr und keine Wildschutzzone, es ging nur um den 'heiligen' Schnee auf der Piste). Blöderweise wurde die Piste oft von mehreren Liftmenschen bewacht, die den selben schmutzigen Trick benutzt haben wie weiter oben beschrieben wird: Skifahrer anhalten, nach Skipass gefragt und dann als man ihn gezeigt hat, abnehmen (physisch). Deshalb haben wir oft vor der letzten Abfahrt des Tages alle Skipässe der Gruppe eingesammelt, ein Freiwilliger ist dann mit allen Pässen entweder die offizielle Piste runter (falls sie ausnahmsweise offen war) oder mit der Gondel ins Tal gefahren, und die anderen sind dann die gesperrte Abfahrt runter. Mehr als einmal wurden wir dabei von Liftmenschen angehalten und nach Skipässen gefragt, aber wenn es keine gibt kann auch nichts abgenommen / gesperrt werden :lach: . Auch in Frankreich haben wir als Studenten manchmal den selben Trick gemacht, falls ein paar aus der Gruppe einen Blödsinn machen wollten.

Re: Skipassentzug Diskussion

Verfasst: 11.01.2017 - 16:54
von extremecarver
Gefragt wird man meist direkt nach dem Durchgang durchs Drehkreuz. Im freien Gelände oder auf der Pisten könntens mich gelinde gesagt am Arsch lecken, wenn mich da jemand irgendwas fragt heißt es sowieso nichts wie weg. Je nachdem wieviele einen auf den Fersen Hängen heißt dass dann halt mal wo kurz aussitzen und Kleidung wechseln vorm weiterfahren. Aber lieber sind mir und vielen anderen auch halt stressfreie Freeridegebiete. Daher wird Lech in der Szene halt auch nie und nimmer mit St. Anton in einem Satz genannt werden können, oder mit Verbier, Krippenstein, La Grave, Val D'Anniviers oder anderen Top Destinations halt - wenn dort jemand was von dir will, dann hast wirklich Scheiße gebaut und es ist gerechfertigt. Aber nicht so halt etwa in Lech bzw so einigen anderen vor allem Voralberger oder Südtiroler Gebieten. Mir scheint dass sie in Lech keine echten Freerider haben wollen. Glen Plake würde man wohl per Polizei rauseskortieren. Zielpublikum ist der Mittvierziger mit fetter Geldbörse und Bauchansatz, ABS Rucksack aber ohne dass Fahrkönnen auch nur bei einem FWT Qualifier ohne Sturz runterzukommen.

Ich hab einige Freunde die daher in Lech nur noch mit Tageskarten fahren - bzw viele die einfach komplett auf Lech verzichten. Der Stress ist es einfach nicht wert. Vor allem - warum sollte man wo nicht fahren dürfen wo Absturzgefahr besteht? Das ist ja vollkommen hirnlos. Ist ja vor allem dein eigener Schaden wennst wo abstürzt.
Skipass ist etwa auch weg - wenn man unter der Lifttrasse im Wildschutzgebiet fährt - also würde man da auch nur irgend ein Wild verjagen wenn die KSB obenrüberrattert. Auch durchfahren/drüberspringen bei Lawinenverbauungen wird geahndet mit Skipassentzug wie ich gehört habe - gleich hirnrissig (weil dank der Verbauung - außer die ist komplett überfüllt - wird man da wohl schwerlichst eine Lawine auslösen können die weiter kommt wie die nächste Verbauung). In den Ötschermäuern etwa - einem der wohl tödlichsten Absturzgebiete in Österreich (vor allem für die kleine Größe) gibts etwa kein Befahrungsverbot. Generell sind doch eigentlich Schilder mit Vorsicht Absturzgefahr vor allem ein Hinweis auf geile anspruchsvolle Freeridehänge. Fahre ich dort zum ersten mal und erst recht bei erster Spur - sollte ich halt entsprechende Ausrüstung dabeihaben (etwa Seil/Klettergurt oder Steigeisen, oder Eispickel oder mehreres - je nach Bedingungen halt)

In Lech muss man sich daher leider so verhalten wie in Teilen von Italien. Sprich nach befahren lieber mal mit Skibus woanders hinfahren - aber nicht zum Lift. Beweise haben die dort natürlich nada! Schauen halt öfters mit Fernrohr die enstrpechenden Hänge an.
Arlberg Ost ist dagegen alles absolut gechilled. In Stuben aus der DSB raushupfen bei genug Schnee um direkt in einen schönen Hang einzufahren - vollkommen problemlos. In St.Anton egal wo einfahren - wenn nicht grad gesprengt wird - auch alles okay - französische oder Westschweizer Verhälntisse eben.

Und in der Schweiz ginge das etwa nicht mit einen Hang absperren für die Freeride Competition eine Woche drauf! Wenn beim Verbier Extrem es länger nicht geschneit hat - wirds halt in vielen Abeschnitten schon verspurt sein - that's life. Bei den meisten Events der Freeride World Tour wird der Hang 1-2 Tage vor dem Event abgesperrt und halt nochmal extra genau auf mögliche größere Lawinen abgecheckt - aber nicht 7-10 Tage vorher nur weil der Wetterbericht für die Zeit grad halt keinen Neuschnee mehr vorhersagt. Für einen abgesperrten Freeridehang abgesehen vom Eventtag/Vortag hab ich nunmal Null Verständnis. Für die Teilnehmer ist das egal - man muss mit allem klarkommen. Dass die Videobilder/TV Bilder auf Redbull nachher halt keine unverspurten Hänge zeigen - darf nicht der Grund sein - schließlich sind Skigebiete in Österreich nicht auf Privatgrund ohne Betretungsrecht.

Re: Skipassentzug Diskussion

Verfasst: 11.01.2017 - 17:46
von Theo
Der jds ist einfach genial.
Den Liftpass darm man ihn erst nehmen wenn er einen tödlichen Ungfall verursacht hat, vorheer ist ja noch kein Schaden entstanden. Präventiv zum Schutz anderer den Skpass sperren geht nicht, das ist willkür.
Vorschlag: Spazier doch mal mit einer Handgranate im Hosensack durch die Personenkontrolle im Flughafen und erklär dann dort den Beamten was sie dürfen und was nicht. Schaden ist ja keiner entstanden, also dürfen sie nichts und fall du den Flug verpasst hast bekommst du noch von der Kreditkartenfirma den Flugpreis rückerstattet.
Alles klar kann man da nur sagen.

Was miki zum Skipass herzeigen sagt würde ich auch so machen. Allerdings ist der neueste Schrei der Technuk anscheinend an ihm vorüber gegangen. Es gibt heutzutage auch mobile Kartenlesegeräte welche kaum grösser sind als ein Smartphone und deine Karte locker durch dene Jacke hindurch lesen können.
Gemein aber effektiv.

Zum Grundthema: Es werden doch sehr selten Karten abgenommen oder gesperrt, eigentlich nur dort wo eine Lawine eine Piste oder bahnanlage erreichen könnte. Dazu kommen halt noch die Wildschutzzonen, aber da sind die Bergbahnen meist vom Gesetzgaber verpflichtet zu handeln.
Bei praktisch all den anderen Fällen gilt: Es ist uns duch Wurscht ob ihr euch Umbringt.

Re: Skipassentzug Diskussion

Verfasst: 11.01.2017 - 17:58
von Pancho
warum sollte man wo nicht fahren dürfen wo Absturzgefahr besteht? Das ist ja vollkommen hirnlos. Ist ja vor allem dein eigener Schaden wennst wo abstürzt.
Leider müssen dann Rettungskräfte wieder ihrerseits Risiken eingehen, um den einen oder anderen missglückten Stunt der "Szene" wieder gerade zu biegen. Die Freistellung der Bergrettung von der Bergung von Harakiri-Vollpfosten die sich mal wieder selbst überschätzt haben ist halt leider wohl nicht mehrheitsfähig. Wäre auch - zugegebenermaßen - etwas unappetitlich... :roll:

Re: Skipassentzug Diskussion

Verfasst: 11.01.2017 - 18:07
von extremecarver
Die meisten Toten sind dort - wo es keine Verbote gibt. Die völlig Überschätzer fahren eh keinen Hang runter wo ein 15m Drop/Abseilstelle im Weg ist. An Stellen die überraschen halt viel schwerer werden - sollten Warnungen hin - wie Abseilstelle 20m hoch - nicht Absturzgehfahr und Verbot... In La Grave wäre mit der Vollkaskoverbotsmentalität kaum was fahrbar!