Stationsbedienstete
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Stationsbedienstete
Hallo,
kann mir jemand sagen, wo die Forderung dass die Ein- und Ausstiegstelle mit je einem Stationsbediensteten besetzt sein muss, im österreichischen Seilbahngesetz steht. Ich kann den entsprechenden Paragraphen nicht finden. Ist zusätzlich auch noch ein Operator notwendig je Station? Glaubt ihr, dass die Behörde bei entsprechender Videoüberwachung der kompletten Station von der Forderung nach 2 Stationsbediensteten je Station abrücken würde und mit einem zentral platzierten Operator, der alles mit Hilfe von Monitoren überwacht und auch die Plattformen komplett übersieht, abrücken würde?
Vielen Dank.
kann mir jemand sagen, wo die Forderung dass die Ein- und Ausstiegstelle mit je einem Stationsbediensteten besetzt sein muss, im österreichischen Seilbahngesetz steht. Ich kann den entsprechenden Paragraphen nicht finden. Ist zusätzlich auch noch ein Operator notwendig je Station? Glaubt ihr, dass die Behörde bei entsprechender Videoüberwachung der kompletten Station von der Forderung nach 2 Stationsbediensteten je Station abrücken würde und mit einem zentral platzierten Operator, der alles mit Hilfe von Monitoren überwacht und auch die Plattformen komplett übersieht, abrücken würde?
Vielen Dank.
- Ram-Brand
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Re: Stationsbedienstete
Kommt auf den Seilbahntyp an.
Bei Schleppliften ist es möglich das eine Station per Video überwacht wird. Somit ist dort nur eine Aufsichtsperson nötig.
Bei allen anderen Seilbahnen halte ich da für ausgeschlossen, auch wenn es technisch möglich ist.
Bei Schleppliften ist es möglich das eine Station per Video überwacht wird. Somit ist dort nur eine Aufsichtsperson nötig.
Bei allen anderen Seilbahnen halte ich da für ausgeschlossen, auch wenn es technisch möglich ist.
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- sunset
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Re: Stationsbedienstete
Im Seilbahngesetz 2003 selbst steht das nicht drin, das ist korrekt - wo genau solche Sachen geregelt sind (z.B. auch dass ja CLD/Bs täglich garagiert werden müssen) und wo man da die offiziellen Texte durchlesen kann, würde mich ebenfalls interessieren. Ich habe dazu leider bisher nichts gefunden.
LG, Max
- Ram-Brand
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Re: Stationsbedienstete
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... ayEBG/true
^^ Da steht schonmal das man einen Betriebsleiter braucht und einen Stellvertreter.
Bei Art. 39 steht etwas von einer Rechtsverordnung. Da wird auch etwas von "Aufsicht" etc. erwähnt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Landesseilbahngesetz
Der Rest steht sicherlich auch irgendwo. Vielleicht gibt es noch ein extra Dokument für "Betrieb einer Seilbahn".
^^ Da steht schonmal das man einen Betriebsleiter braucht und einen Stellvertreter.
Bei Art. 39 steht etwas von einer Rechtsverordnung. Da wird auch etwas von "Aufsicht" etc. erwähnt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Landesseilbahngesetz
Der Rest steht sicherlich auch irgendwo. Vielleicht gibt es noch ein extra Dokument für "Betrieb einer Seilbahn".
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- mayrhofner
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Re: Stationsbedienstete
Steht normal alles in der Betriebsvorschrift, die von der Behörde genehmigt wird.
Näheres hier:
http://www.seilbahn.net/snn/konfig/uploads/doku/92.pdf
https://www.bmvit.gv.at/verkehr/seilbahn/index.html
Näheres hier:
http://www.seilbahn.net/snn/konfig/uploads/doku/92.pdf
Weitere Informationen bekommt man sicher auch hier, wie auch Vorlagen für Betriebsvorschriften:Das Seilbahngesetz selbst enthält keine Bestimmungen über
Maschinisten und Stationsbedienstete (StB); solche Be-
stimmungen sind einer eige
nen Verordnung des BMVIT
vorbehalten (§§ 82 Abs 2 und 85)
https://www.bmvit.gv.at/verkehr/seilbahn/index.html
And now for something completely different...
- Theo
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Re: Stationsbedienstete
Artikel 47 in diesem Dokument hier:https://www.bmvit.gv.at/verkehr/seilbah ... 201412.doc
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Re: Stationsbedienstete
Also in der Schweiz gibt es unzählige Besispiele wo dies definitiv nicht der Fall ist.Bei allen anderen Seilbahnen halte ich da für ausgeschlossen, auch wenn es technisch möglich ist.
- Viele Kleinstseilbahnen sind nicht überwacht und werden durch den Benutzer in Betrieb gesetzt.
- Bei einigen grösseren Pendelbahnen ist auch nur eine Station mit Personal besetzt und die Kabinen sind unbegleitet.
- Einige Standseilbahnen verkehren vollautomatisch und werden durch die Betriebsleitzentrale des verantwortlichen Transportunternehmens überwacht.
Bei Umlaufbahnen wird es dann wohl tatsächlich ein bisschen schwieriger. Aber auch hier könnte man sicher fündig werden
https://www.skichablais.net, seit 20 Jahren über Bergbahnen der Region Chablais und Umgebung.
- Ram-Brand
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Re: Stationsbedienstete
^^ Ja Kleinst-Pendelbahnen.
Die hatte ich jetzt nicht auf dem Schirm.
Standseilbahnen die ohne Personal funktionieren, sind ja meist als Schrägaufzug konzipiert.
Dort ist der Einstiegsbereich so konzipiert, das keiner in die Fahrbahn fallen kann.
Bei einer Umlaufbahn kann jederzeit etwas passieren. Sei es das jemand meint noch einsteigen zu müssen obwohl die Tür zugeht.
Er durch die vielen Gondeln nicht mehr sieht was ist Gondel und was ist die lücke zwischen den Gondeln.
Oder es bleibt mal eine Gondel hängen und es gibt mächtig Stau, so wie in glaube ich Krans Montana. (Wobei man da fragen mußte, wo war der StB?)
Die hatte ich jetzt nicht auf dem Schirm.
Standseilbahnen die ohne Personal funktionieren, sind ja meist als Schrägaufzug konzipiert.
Dort ist der Einstiegsbereich so konzipiert, das keiner in die Fahrbahn fallen kann.
Bei einer Umlaufbahn kann jederzeit etwas passieren. Sei es das jemand meint noch einsteigen zu müssen obwohl die Tür zugeht.
Er durch die vielen Gondeln nicht mehr sieht was ist Gondel und was ist die lücke zwischen den Gondeln.
Oder es bleibt mal eine Gondel hängen und es gibt mächtig Stau, so wie in glaube ich Krans Montana. (Wobei man da fragen mußte, wo war der StB?)
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Re: Stationsbedienstete
Vl stehts auch in einer ÖNORM. Da gibt's mehrere, die Seilbahnen - und auch die Sicherheit bei Seilbahnanlagen - betreffen. Hab den Normtext nicht, aber könnte sein, dass das dort geregelt ist....