Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?

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Philipp2
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von Philipp2 »

Wie schauts jetzt eigentlich mit dem Postkarten-Urheberrecht aus? Ich hätt da ein paar ältere Exemplare fürs LSAP-Unterforum gefunden und gekauft.
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Petz
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von Petz »

Kommt drauf an aus welchem Land die sind denn das Urheberrecht ist unterschiedlich. Hab da gerade eine Meinungsverschiedenheit bez. einer Verwarnung mit Moderator Felix (TPD) am Laufen weil er meint bei einer österreichischen Ansichtskarte gälte hier in einem deutschen Forum die deutsche längere Urheberrechtsschutzfrist; ein befreundeter Anwalt ist hingegen der Überzeugung das aufgrund der österreichischen Kartenherkunft die österrreichische 50 Jahre - Schutzfrist zugrundezulegen wäre.
Schließ Dich bitte deshalb sicherheitshalber vorher mit TPD kurz.
Petz setzt seine Aktivitäten mit Ende Juni 2020 stark zurück. Ich bleibe aber bis auf weiteres in Ausnahmefällen und per PN für Fragen, Hilfe beim Modellbau etc. noch aktiv.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von Philipp2 »

Also kann ich meine Postkarten (Gerlitzen & Hochrindl 1965) nur über nen Link auf einen exteren Server einfügen... Schade.
Meine Logik sagt mir allerdings, dass auf österreichisches Lichtbildwerk auch außerhalb von Österreich die 50 Jahre-Schutzfrist gilt. Sonst müssten so um die 1000 andere Bilder auch rausfliegen.
Zuletzt geändert von Philipp2 am 29.06.2015 - 06:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von Petz »

Felix wollte mich informieren sobald er dazukommen wird seinerseits die rechtliche Situation endgültig abzuklären; ich bin ebenso wie Du und auch der Anwalt der Überzeugung, das die Bestimmungen jenes Landes gelten in dem das Bild publiziert wurde und der Rechteinhaber zur Zeit der Publikation ansässig war.
Kannst ja die Bilder einstweilen indirekt per URL verlinken und sobald ich von Felix definitiv Bescheid bekomme geb ich die Info natürlich an Dich weiter.

Wobei mir aus juristisch - historischer Sicht sowieso mal ein Rechtsgeschichteforscher erklären müsste, warum der Unterschied für die eventuelle rechtliche Forenbetreibermithaftung oder deren Unangreifbarkeit nur an einem Klick (jenem auf den Textlink) festgemacht wird, nach meiner Logik müsste eigentlich ne Url - Verlinkung genauso untersagt sein was sie aber nicht ist...:rolleyes:
Ausgenommen davon wären natürlich vom internen Forenbilderspeicherplatz eingebundene Bilder weil dieser Speicher ja in der direkten Verantwortung des AF - Moderatorenteams liegt.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von TPD »

Interessant, dass dieses Thema noch nicht im Forum aufgetaucht ist.

Falls dieses Gesetz durch kommt wird es vielleicht künftig auch keine selbstgemachten Seilbahnbilder mehr im Forum geben...

http://www.zeit.de/digital/internet/201 ... ook-bilder
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von Petz »

Das fehlte uns ja noch das man eventuell noch nen Architekten fragen müsste wenn man versehentlich eine Ecke seiner Ausgeburten an optischer Umweltverschmutzung mit am Bild hätte; da kann man dann nur noch hoffen das sich ISIS mal jenen Ideengebern "widmet" denen so ein Mist einfällt - in dem Falle würd ich Folgen religiösen Terrorismus sogar ausnahmsweise als sinnvoll ansehen...:;D:
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von whiteout »

TPD hat geschrieben:Interessant, dass dieses Thema noch nicht im Forum aufgetaucht ist.

Falls dieses Gesetz durch kommt wird es vielleicht künftig auch keine selbstgemachten Seilbahnbilder mehr im Forum geben...

http://www.zeit.de/digital/internet/201 ... ook-bilder
Streng gesehen darfst du das in Frankreich schon seit Jahren nicht.Ein typischer Fall von wo kein Kläger da kein Richter, welcher Architekt hat bitte etwas dagegen wenn seine Gebäude abgelichtet werden und welcher Architekt wird dann auch noch versuchen gegen irgendjemand vorzugehen.
Auch wäre zu überprüfen inwiefern Seilbahnbilder kommerzielle Werke sind.

Und wieder mal zeigt sich, dass die EU an sich immer mehr zum Rückschritt von Europa wird. Ein Haufen nichtsfähiger Politiker darf sich über die Interessen und Gesetze von Nationen hinwegsetzen - eine Sauerei die abgeschafft gehört! Mit dem Ziel einen einheitlichen Rechtsraum zu schaffen, werden immer mehr sinnbefreite Regelungen geschaffen.Es werden noch mehr so sinnlose Regeln kommen, die für einzelne Nationen ein Nachteil sind.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von mightyjust »

Petz hat geschrieben: da kann man dann nur noch hoffen das sich ISIS mal jenen Ideengebern "widmet" denen so ein Mist einfällt - in dem Falle würd ich Folgen religiösen Terrorismus sogar ausnahmsweise als sinnvoll ansehen...:;D:
:wall:
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von TPD »

whiteout hat geschrieben: Streng gesehen darfst du das in Frankreich schon seit Jahren nicht.Ein typischer Fall von wo kein Kläger da kein Richter, welcher Architekt hat bitte etwas dagegen wenn seine Gebäude abgelichtet werden und welcher Architekt wird dann auch noch versuchen gegen irgendjemand vorzugehen.
Ja, das ist korrekt, dass es in einigen EU-Ländern Einschränkungen gibt.
Nehmen wir mal den Eiffelturm. Das Ablichten des Turms ist grundsätzlich erlaubt. Hingegen die Beleuchtung des Turms ist geschützt. Und offensichtlich greift die Betreibergesellschaft ziemlich rigoros durch, wenn man auf Fotos den beleuchteten Turm erkennen kann
Auch wäre zu überprüfen inwiefern Seilbahnbilder kommerzielle Werke sind.
Die Kabinen wurden zum Teil durch Designer entworfen und sicher auch bei vielen Stationsgebäude hat ein Architekt mitgewirkt.

Und nun beginnt für das Forum das Problem. Auch wenn es von ein paar Freiwilligen betrieben wird, könnte es bereits durch die Einblendung der Werbung den Status eines nicht kommerziellen Projekts verlieren...
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von Petz »

Dann werden wir uns längerfristig doch mal nach nem externen Bilderserver umsehen müssen der in einem Land steht das westlichen Urheberrechtsklagen schlicht die kalte Schulter zeigt; anders seh ich keine Möglichkeit sich gegen den Schwachsinn zu wehren falls er doch in Rechtskraft erwachsen sollte...:ja:
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von starli »

Kapier ich nicht:
die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind
Wieso soll Facebook oder unser Forum ein "physisch öffentlicher Ort" sein? Das Internet ist doch kein physischer Ort, m.E. weder "physisch" noch ein "Ort" ?!
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von gfm49 »

starli hat geschrieben:Kapier ich nicht:
die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind
ist doch nach den deutschen Sprachregeln ganz einfach: was steht denn für ein Wort vor dem Relativsatz?

Richtig - "Werke". Es muss sich also um Werke handeln, die dauerhaft irgendwo einstehen und nicht z.B um Werke, die nur zu hören sind (für die aber auch schon strenge Regeln gelten).
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Petz
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von Petz »

TPD hat geschrieben:Und nun beginnt für das Forum das Problem. Auch wenn es von ein paar Freiwilligen betrieben wird, könnte es bereits durch die Einblendung der Werbung den Status eines nicht kommerziellen Projekts verlieren...
Als "kommerziell" würde ich aber das Forum nur dann einstufen wollen wenn mit der Werbung Geld verdient sprich Gewinne erwirtschaftet und nicht nur die Unkosten gedeckt werden.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von noisi »

Petz hat geschrieben:
TPD hat geschrieben:Und nun beginnt für das Forum das Problem. Auch wenn es von ein paar Freiwilligen betrieben wird, könnte es bereits durch die Einblendung der Werbung den Status eines nicht kommerziellen Projekts verlieren...
Als "kommerziell" würde ich aber das Forum nur dann einstufen wollen wenn mit der Werbung Geld verdient sprich Gewinne erwirtschaftet und nicht nur die Unkosten gedeckt werden.
Was ja der Fall ist, sofern durch die Werbung, wie angekündigt, Rücklagen zur Finanzierung eventueller Abmahnungen gebildet werden.
Ob die Werbung für den Fall des inkrafttretens des o.g. Gesetzes noch dafür ausreicht, darf bezweifelt werden.
Es wäre wohl das entgültige Ende des Forums in dieser Form:roll:
Da mein Bildhoster seine Verzeichnisstruktur geändert hat, werden die Bilder in meinen Berichten z.T. nicht mehr angezeigt. Auf konkreten Wunsch stelle ich sie wieder her.
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starli
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von starli »

gfm49 hat geschrieben:
starli hat geschrieben:Kapier ich nicht:
die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind
ist doch nach den deutschen Sprachregeln ganz einfach: was steht denn für ein Wort vor dem Relativsatz?

Richtig - "Werke". Es muss sich also um Werke handeln, die dauerhaft irgendwo einstehen und nicht z.B um Werke, die nur zu hören sind (für die aber auch schon strenge Regeln gelten).
Was soll das denn jetzt? Vielleicht liest du mal mein ganzes Posting, was ich an dem Satz nicht kapier, das hat nichts mit "Werke" oder "hören" zu tun, für dich extra nochmals fett gemacht:
starli hat geschrieben:Kapier ich nicht:
die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind
Wieso soll Facebook oder unser Forum ein "physisch öffentlicher Ort" sein? Das Internet ist doch kein physischer Ort, m.E. weder "physisch" noch ein "Ort" ?!
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von gfm49 »

@starli
es geht doch nicht darum, wo die Bilder sind. Es geht darum, ob die Werke, die auf dem Bild zu erkennen sind, stationär fixiert sind.

Also das Foto von einem Bauwerk (z.B. ein Bild von der Berg-Isel-Schanze; Urheberrecht an der Architektur bei Zara Hadid) oder das Foto von einem Kunstwerk (z.B. ein Bild von "Mae West" in München - Urheberrecht an der Plastik bei Rita Mc Bride). Es besteht doch kein Zweifel, daß es sich hierbei um Werke handelt, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind. Dann wäre nach der diskutierten Regelung die gewerbliche Nutzung von Fotos, Videomaterial oder sonstigen Abbildungen dieser stationären Werke von einer Erlaubnis des Rechteinhabers abhängig, egal in welchem physischen oder virtuellen Medium die Fotos etc. platziert werden.

Mein Beispiel zum Thema hören bezog sich auf öffentliche Musikaufführungen - auch das sind (Kunst-)Werke, aber die sind nicht stationär. Dafür gelten aber andere auch nicht ganz harmlose Regeln.

Im übrigen: da von Abbildungen allgemein die Rede ist, könnte hier auch ein gewaltiger Konflikt mit der Kunstfreiheit entstehen. Darf ein Maler, der eine Ansicht von London mit London Eye malt, sein Bild dann nicht mehr verkaufen?
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von starli »

naja, das ist m.E. aber nicht eindeutig formuliert. Der Relativsatz mit "die", da kann sich das "die" sowohl auf "Werke", wie auch auf "Abbildungen" oder auf die ganze Aufzählung beziehen:

Ich klammer das mal etwas sein, du verstehst den Satz so:
Das Europaparlament vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von (Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind,) immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte"
m.e. ist der Satz genauso korrekt, wenn man ihn so versteht:
Das Europaparlament vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von (Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen) (von Werken), die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind,) immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte"
^ hier würde sich "von Werken" auch auf Fotografien und Videomaterial beziehen, das Wort "Abbildungen" würde sich dann auf sämtliche andere Formen der Abbildung außer Foto und Video (z.B. in Form eines Gemäldes) beziehen und der Relativsatz auf die ganze Aufzählung

bzw. auch so:
Das Europaparlament vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von (Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken), die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind,) immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte"
^ hier würden alle Fotos und Videomaterial ohne Einschränkung auf "Werke" bezogen sein

bzw. auch so:
Das Europaparlament vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen (Abbildungen (von Werken), die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind,) immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte"
^ z.B. Gemälde in einem Museum

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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von Petz »

Ich verstünde den Vorschlag auch so das das Veröffentlichen der Fotos von Objekten praktisch fast aller Art zu kommerziellen Zwecken dann nur mit Genehmigung des Erschaffenden möglich wäre - würde dann z. B. auch das Ablichten eines ausgehängten Pistenplans betreffen.

Allerdings sähe ich ne kommerzielle Nutzung erst dann wenn z. B. im AF jene Gewinne die durch die Werbung erzielt werden auch längerfristig abgeschöpft würden; eine bloße Vorsorge z. B. gegen irgendwelche Klagen die als Reserve unangetastet bleibt hat für mich noch keinen kommerziellen Hintergrund wenn man die Rücklage durch Variation der Werbeeinnahmen auf einen dafür angemessenen Niveau hält.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von starli »

Da gibt's doch auch noch den "Liebhaberpassus" oder so ähnlich: wenn man mit den eigenen Fotos z.B. nur soviel verdient, wie man für die Erstellung dafür ausgibt, gilt es trotzdem als Hobby und nicht als kommerziell...

(irgendwo mal gelesen, glaub, als ich mal recherchiert hatte, meinen Kalender auch bei Amazon anzubieten)
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von tobi27 »

Na das ist ja mal wieder ein ganz toller Gesetzesentwurf :x Ich lade aber weiter Bilder von meinen Skitagen hoch und lass mir von diesem verf...... Bürokratenstaat nicht noch die letzte Freude am Leben nehmen, wie heißt es doch so schön, legal, illegal, scheißegal :twisted:
Zum Glück scheinen laut Kommentaren in dem oben verlinkten Artikel auch einige andere Bürger etwas gegen das geplante Gesetz zu haben, es wird Zeit das man etwas gegen das ewige verbieten aus Brüssel unternimmt!

Viele Grüße,
Tobi
Saison 2023/24 - Skitage (gesamt 58) bzw. Skigebietsbesuche (gesamt 69): 1*Sinswang, 1*Thaler Höhe, 4*Adelharz-/Breitensteinlifte, 2*Bödele, 3*Buronlifte, 1*Gohrersberglift, 1*Schwärzenlifte, 4*Jungholz, 1*Oberwilhams, 12*Neunerköpfle, 7*Spieserlifte, 1*Galtür, 3*Grasgehren, 6*Balderschwang, 7*Hochhäderich, 2*Füssener Jöchle, 2*Oberjoch, 2*Fellhorn/Kanzelwand, 2*Schattwald/Zöblen, 1*Ellegglift, 1*Bolsterlang, 1*Breitenberg, 1*Skizentrum Pfronten, 1*Heuberg/Walmendingerhorn, 1*Laterns, 1*Grubigstein
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Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?

Beitrag von B-S-G »

Es wurde auch schon eine Petition gestartet. Inwiefern diese etwas bewirken kann, sei mal dahingestellt, aber es zeigt sich, dass es viele Gegner dieses Gesetzesentwurfes gibt.
Hier der Link zur Petition: https://www.change.org/p/europäisches-p ... d_trending

EDIT: Ich sehe gerade, dass der Link wegen des ä nicht funktioniert, leider kann ich aber von unterwegs keinen passenden Link generieren lassen. Deshalb muss der Link im ganzen kopiert werden.
↓ Mehr anzeigen... ↓
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von Petz »

So sollte es funktionieren; hab bereits unterschrieben und auch nen kleinen Unterstützungsbeitrag gespendet. So manche Architekten sollten aber eigentlich froh sein das man ihre "Werke" überhaupt fotografiert und sie nicht wegen optischer Umweltsverschmutzung gleich ins Gefängnis wirft...:ja:

https://www.change.org/p/europ%C3%A4isc ... m=copylink
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von Foto-Irrer »

och Leute...
fallt doch nicht auf sowas rein...
Zunächst für die "Experten", die sich darüber aufregen, "was Politikern einfällt": Die Einschränkung der Panoramafreiheit kam durch ein Urteil der 4. Kammer (also der Vorschlag des Rechtsausschusses), also durch Juristen und NICHT durch Politiker :wink: :lol: z.B. an whiteout gerichtet :wink:
Oder tobi27, der meint, die EU würde immer mehr verbieten, nur weil er nicht weiß, was "vereinheitlichen" bedeutet und in vielen Fällen sogar mehr erlaubt wird. Einfach mal ein bischen mehr informieren und nicht einfach nur Halbwissen, wenn überhaupt, in die Gegend posaunen!

Da ich mit dem Vorgehen der EU-Gesetzgebung beruflich zu tun habe und in der Vergangenheit auch involviert war, und unter den Fotografen das ganze natürlich ein viel diskutiertes Thema ist, hier mal ein bischen was zur Erklärung:
Wichtigste Info für Euch:
ES WIRD ÜBERTRIEBEN UND PANIKMACHE BETRIEBEN!!!
Ja, es wird eine neue Novelle der EU-Richtlinie 2001/29 geben, und ja, ein Rechtsausschuss (4. Kammer, das sind Juristen und KEINE Politiker) hat in seiner Entscheidung vorgeschlagen, dass ein Urheber darüber entscheiden dürfen sollte, ob sein Werk vermarktet werden darf. Aber das ist noch nichts in Stein gemeißelt!

Hintergrund für die Facebook-Nutzer, die private Bilder von evtl. urheberrechtlich geschützten Gebäuden o.ä. posten:
Wenn Ihr bei Facebook ein Bild privat ohne kommerziellen Hintergrund postet, erteilt Ihr Facebook zeitgleich ein Nutzungsrecht und Facebook darf es dann kommerziell nutzen. Ihr habt nämlich mit den Facebook-AGBs (die man auch nicht widerrufen kann, wie ja lustigerweise einige mal dachten) bestätigt, dass die Fotos frei von Rechten Dritter sind.

Jetzt zur Entstehungsgeschichte der Petition:
Eine junge Piratin der liberalen Fraktion hat eine Novelle der 2001/29 auf den Weg gebracht (weil die Panoramafreiheit in der EU auf nationaler Ebene unterschiedlich gesetzlich geregelt ist und man etwas einheitliches möchte). Es gab eine Public Consultation, bei der sich JEDER EU-Bürger hätte beteiligen können. Diese Kommentare müssen die Gruppe, die den Entwurf der Novelle überarbeitet, berücksichtigen (zustimmen, übernehmen, ablehnen, begründen, kommentieren etc.).
Die daraus resultierende Novelle wird einem Rechtsausschuss vorgelegt. Jeder hier dürfte es nachvollziehen können, dass ein Gesetz zumindest von Juristen bewertet werden sollte. Die haben in ihrer Entscheidung (die Entscheidung ist nur ein Vorschlag für das EU-Parlament) die Rechte eingeschränkt, statt aufzuweichen. Dagegen geht die Petition vor.
Nochmal für alle, die sich nicht mit Politik auskennen, aber dennoch ihre Meinung abgeben müssen und über Politiker schimpfen:
Es sind Juristen, welche die Panoramafreiheit einschränken wollen, NICHT Politiker!

Zur kaum vorhandenen Relevanz der Petition und der Demonstration:
Die Petition und die verdi-Demonstration (in Hannover, heute???) richtet sich gegen den Vorschlag des Rechtsausschusses. Da dieser nur ein Vorschlag bzw. eine Stellungnahme für die Parlamentarier ist, sehe ich allein daran schon KAUM Relevanz, was die Frage der Panoramafreiheit angeht.
Erst wenn die Parlamentarier entschieden haben, welche Novelle zwischen Kommission und Ländern ausgehandelt wird, wird wieder was anderes der EU-Kommission vorgelegt, also ist es erst dann Zeit für eine Petition oder dass Ihr auf die Straße geht. Denn nur die EU-Kommission erlässt Gesetze und vorher wird das noch mit den Mitgliedsstaaten abgestimmt. Und da macht Ihr Euch Gedanken, wo die Panoramafreiheit nur von zwei Ländern eingeschränkt wird, vom Rest nicht??? :wink:
Selbst die Petition sagt, dass zwar das Urheberrecht vereinheitlicht werden soll und dass nur in zwei Ländern die Panoramafreiheit bisher eingeschränkt ist.

Kommt da überhaupt was?
Es handelt sich hier um eine Novelle EC-Directive 2001/29 (zu deutsch EG-Richtlinie), nicht um eine EC-Regulation (zu deutsch EG-Verordnung). Während eine EC-Regulation UNMITTELBAR für alle Mitgliedsstaaten gilt, muss eine Richtlinie erst innerhalb von fünf Jahren in nationales Gesetz oder Guidelines (ohne gesetzliche Bindung) übernommen werden. Die nationalen Gesetze dürfen von der Directive abweichen, dieser aber nicht widersprechen (und es gibt aktuell jede Menge Gerichtsverfahren der EU gegen einzelne Mitgiedsstaaten, Beispiel Mediengesetz in Ungarn, wogegen die EU klagt, weil deren nationales Gesetz den EU-Vorgaben widerspricht). Ergo muss in der Directive schon etwas ziemlich konkretes zur Einschränkung der Panoramafreiheit stehen bzw. muss ein deutsches Gesetz in einigen Jahren explizit dazu Stellung nehmen.

Was steht denn so in den Medien?
Tja, zunächst gab es die Petition und den Aufruf der Piratin Julia Reda. Darauf verwiesen einige Quellen, aber erstaunlich wenige! Nur Wikipedia hatte auch eine Aktion ins Leben gerufen. Anfangs hat man auch nichts bei den großen liberalen Parteien zu der Einschränkung der Panoramafreiheit geschrieben, weder bei der FDP noch bei den Piraten, obwohl beide sich doch mit den Themen hätten super profilieren können :!:
Seit letzten Mittwoch gibt es einige Artikel bei FAZ, Spiegel-online etc., dass sich im Parlament, wie von mir erwartet, ein Widerstand regt. Diese Quellen berufen sich auf eine dpa-Meldung und nennen einfach nur "aus Parlamentarierkreisen".

Viel Lärm um Nichts!
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Petz
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von Petz »

Egal wer solch wirre Gedankengänge wie die Einschränkung der Panoramafreiheit sein eigen nennt kann sich eines Platzes auf meiner Höllenröstliste sicher sein - ich weiß aber sehr wohl das ich dort aufgrund meiner persönklichen Rechtsauffassungen sehr viel Arbeit haben werde...:ja:
Je früher sich z. B. mittels einer Petition da Widerstand regt desto besser ist es weil die Bürger durch die Medien da schon im Vorfeld sensibilisiert werden; ich bin jedenfalls der Überzeugung das jemand der z. B. sein Gebäude oder Werk nicht abgelichtet sehen möchte dieses eben nicht der Öffentlichkeit zur Schau stellen darf - Punkt...:!:
Petz setzt seine Aktivitäten mit Ende Juni 2020 stark zurück. Ich bleibe aber bis auf weiteres in Ausnahmefällen und per PN für Fragen, Hilfe beim Modellbau etc. noch aktiv.
gfm49
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von gfm49 »

Foto-Irrer hat geschrieben:Die Einschränkung der Panoramafreiheit kam durch ein Urteil der 4. Kammer (also der Vorschlag des Rechtsausschusses), also durch Juristen und NICHT durch Politiker
...
Es sind Juristen, welche die Panoramafreiheit einschränken wollen, NICHT Politiker!
Das mag schon sein - aber zumindest hierzulande werden schätzungsweise 95% der gesetzlichen Regelungen von der Verwaltung vorformuliert und weitestgehend unverändert durch den parlamentarischen Betrieb gejagt - oft genug lassen auch Regierungsfraktionen ihre Gesetzentwürfe von der Verwaltung formulieren. Die einzigen Parlamentarier die selbst arbeiten müssen (bzw. ihre Mitarbeiter), sind die in der Opposition - aber deren Entwürfe erhalten auch selten Gesetzeskraft (auch ich habe zig Berufsjahre Erfahrung dem Thema Gesetzgebung)
Foto-Irrer hat geschrieben:... muss eine Richtlinie erst innerhalb von fünf Jahren in nationales Gesetz oder Guidelines (ohne gesetzliche Bindung) übernommen werden. Die nationalen Gesetze dürfen von der Directive abweichen, dieser aber nicht widersprechen...
Leider neigen die deutschen Beamten (häufig genug sind es ja nicht nur Juristen, sondern auch noch die Fachleute) dazu, die Richtlinien ultrapenibel und meist noch perfektionierend und verschärfend in deutsche Gesetzesformulierungen umgießen, die dann den parlamentarischen Betrieb wiederum weitestgehend unverändert passieren. Wenn es dann beim Vollzug Beschwerden gibt, stimmen die Politiker in den Chor der Bürger ein, die auf "Brüssel" schimpfen - dabei sind die meisten Miseren hausgemacht.

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