Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?
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Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?
Hinweis: Das 2005er allgemeine Thema zum Urheberrecht fand ich nicht ganz passend für diesen Beitrag. Hoffe, es passt, wenn ich ein neues Thema aufmache.
Zunächst mal:
Ich versehe wie viele Andere auch mittlerweile die meisten meiner Bilder mit einem Wasserzeichen meiner Homepage bzw. meines Webspaces. Sofern jemand die Bilder woanders verlinken oder unter Quellenangabe einbinden oder bloggen möchte, habe ich kein Problem damit. Gleiches Gilt dafür, wenn sich jemand eine Kopie auf seinem eigenen Speichermedium ablegen möchte.
Wenn aber z.B. in der fotocommunity veröffentlichte Bilder kopiert und dann auf der Website eines Unternehmens zum download als Wallpaper für jedermann öffentlich zur Verfügung gestellt werden, ohne dass man den Autor kontaktiert, ist das natürlich nicht mehr akzeptabel.
So geschehen ist das mit diesem Bild, das ich ganz bewusst direkt einbinde, da u.A. ich die Rechte dafür besitze:
Quelle aber nicht Inhaber der Rechte: http://www.randolins.ch
Das Bild ist eingebunden in dieses Dokument: http://www.randolins.ch/Downloads.html? ... winter.pdf
Zu finden auf dieser Website unter "Winterbilder Randolins": http://www.randolins.ch/Downloads.html
Ich musste ja schon etwas schmunzeln, und als ich dem Freund von mir, dessen Dia das ist, den Link geschickt habe, musste er auch fast lachen.
Das Dia stammt vom Dezember 1998 und ich habe es irgendwann mal in mäßiger Qualität gescannt und anschließend sehr schlampig bearbeitet, so dass das Ergebnis wirklich mehr als zu wünschen übrig lässt.
Irgendjemand muss es kopiert haben. Danach fand es wohl den Weg auf die Randolins-Website.
Mir bleibt es allerdings ein Rätsel, warum es gerade dieses Bild in das Dokument geschafft hat.
OK, da sind teilweise sogar noch schlechtere Bilder dabei ;-)
Grundsätzlich wäre es interessant zu wissen, wer hier die Urheberrechtsverletzung begangen hat. In Frage kommen neben dem, der es zum download bereitstellt ja noch z.B. Agenturen, die die Bilder verkaufen und Personen, die wiederrum z.B. als Photograph auftreten und Bilder an Agenturen verkaufen. Schlussendlich könnte es auch irgendwann mal irgendwein Praktikant aus Versehen und aus Unkenntnis irgendwo in Umlauf gebracht haben etc..
Ich werde jetzt nichts unternehmen; mich würde aber interessieren, ob jemandem von Euch schonmal etwas ähnliches passiert ist?
Es gibt ja vereinzelt Bilder von mindestens einem user hier, die auf Bergbahnseiten veröffentlicht wurden, nur dürfte dies jeweils mit Einwilligung geschehen sein.
Hier im Forum werden ja große Mengen qualitativ hochwertiger Bilder gepostet.
Zunächst mal:
Ich versehe wie viele Andere auch mittlerweile die meisten meiner Bilder mit einem Wasserzeichen meiner Homepage bzw. meines Webspaces. Sofern jemand die Bilder woanders verlinken oder unter Quellenangabe einbinden oder bloggen möchte, habe ich kein Problem damit. Gleiches Gilt dafür, wenn sich jemand eine Kopie auf seinem eigenen Speichermedium ablegen möchte.
Wenn aber z.B. in der fotocommunity veröffentlichte Bilder kopiert und dann auf der Website eines Unternehmens zum download als Wallpaper für jedermann öffentlich zur Verfügung gestellt werden, ohne dass man den Autor kontaktiert, ist das natürlich nicht mehr akzeptabel.
So geschehen ist das mit diesem Bild, das ich ganz bewusst direkt einbinde, da u.A. ich die Rechte dafür besitze:
Quelle aber nicht Inhaber der Rechte: http://www.randolins.ch
Das Bild ist eingebunden in dieses Dokument: http://www.randolins.ch/Downloads.html? ... winter.pdf
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Ich musste ja schon etwas schmunzeln, und als ich dem Freund von mir, dessen Dia das ist, den Link geschickt habe, musste er auch fast lachen.
Das Dia stammt vom Dezember 1998 und ich habe es irgendwann mal in mäßiger Qualität gescannt und anschließend sehr schlampig bearbeitet, so dass das Ergebnis wirklich mehr als zu wünschen übrig lässt.
Irgendjemand muss es kopiert haben. Danach fand es wohl den Weg auf die Randolins-Website.
Mir bleibt es allerdings ein Rätsel, warum es gerade dieses Bild in das Dokument geschafft hat.
OK, da sind teilweise sogar noch schlechtere Bilder dabei ;-)
Grundsätzlich wäre es interessant zu wissen, wer hier die Urheberrechtsverletzung begangen hat. In Frage kommen neben dem, der es zum download bereitstellt ja noch z.B. Agenturen, die die Bilder verkaufen und Personen, die wiederrum z.B. als Photograph auftreten und Bilder an Agenturen verkaufen. Schlussendlich könnte es auch irgendwann mal irgendwein Praktikant aus Versehen und aus Unkenntnis irgendwo in Umlauf gebracht haben etc..
Ich werde jetzt nichts unternehmen; mich würde aber interessieren, ob jemandem von Euch schonmal etwas ähnliches passiert ist?
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?
Ähnliches, ja.
Aber weiss zwar heute noch nicht, ob ich es als Urheberrechtsverletzung betrachten soll.
Mir wurde von einer Unternehmung (dessen Name ich hier öffentlich nicht nennen möchte),angefragt, ob ich Bilder zur Verfügung stellen würde.
Ich habe die Bilder dieser Unternehmung zur Verfügung gestellt, mit der Bedingung das auf oder unter jedem Bild oder zumindest im Impersum der Seite mein Name als Quellenagabe angegeben wird. Dies ist leider nicht geschehen.
Und dank dem Hinweiss von einem netten User hier im Forum, kam dan die Hiobsbotschaft das mit einem dieser Fotos Weihnachtskarten gedruckt wurden. Ohne Namensangaben versteht sich....
Bis jetzt habe ich nix unternommen.
Aber weiss zwar heute noch nicht, ob ich es als Urheberrechtsverletzung betrachten soll.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?
Ich habe da so eine Ahnung zumindest was ein Bild angeht ;-)
In Deinem Fall hast du also direkten Kontakt zu der Stelle gehabt, die dann veröffentlicht hat, kannst also nachvollziehen, wo es passiert ist. Tja, das ist natürlich nochmal etwas Anderes.
Nicht einfach, auch wenn man es natürlich nicht auf einen Streit anlegen will.
Und wie wirst Du es in Zukunft handhaben?
Vielleicht kann man ja pro Bild 250 Franken verlangen oder so, wenn man nochmal angefragt wird? Gratis wirst Du dorthin vermutlich nichts mehr geben?
Was ich in Deinem Fall wirklich schwach finde ist, dass ein solches Unternehmen, was Dir vermutlich einfach aus der "Portokasse" ein kleines Honorar zahlen könnte, sich so verhält.
In Deinem Fall hast du also direkten Kontakt zu der Stelle gehabt, die dann veröffentlicht hat, kannst also nachvollziehen, wo es passiert ist. Tja, das ist natürlich nochmal etwas Anderes.
Nicht einfach, auch wenn man es natürlich nicht auf einen Streit anlegen will.
Und wie wirst Du es in Zukunft handhaben?
Vielleicht kann man ja pro Bild 250 Franken verlangen oder so, wenn man nochmal angefragt wird? Gratis wirst Du dorthin vermutlich nichts mehr geben?
Was ich in Deinem Fall wirklich schwach finde ist, dass ein solches Unternehmen, was Dir vermutlich einfach aus der "Portokasse" ein kleines Honorar zahlen könnte, sich so verhält.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?
Bilder, die von mir veröffentlicht wurden, sind auf der Seite einer türkischen Seilbahnvertriebsfirma aufgetaucht. Dabei ist auch noch dreist der Copyright-Hinweis im Bild retuschiert worden. Sie sind meines Wissens inzwischen nicht mehr online. Außerdem sind Bilder von mir auf der Webseite eines Skilifts aufgetaucht. Beide Male wurde vermutlich hier aus dem Forum geklaut. Ich habe nichts weiter unternommen, mich aber jeweils sehr geärgert und ernsthaft über Konsequenzen nachgedacht.
"Seilbahnen sind komplexe technische Systeme. Sie sind Werke innovativen vielschichtigen Schaffens und bilden ein spannungsvolles Zusammenspiel technischer und wirtschaftlicher, politischer, sozio-kultureller und landschaftlicher Faktoren." (Schweizerisches Bundesamt für Kultur)
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?
Leider hat das ganze Urheberrecht einen kleinen Haken.
Denn es wird zwischen Kunstwerk und Schnappschuss unterschieden.
Man ist zwar immer der Urheber eines Werks, aber ob ein Bild zur Kategorie Kunstwerk oder eben nur Schnappschuss gehört ist ein gewaltiger Unterschied.
Bei einem Kunstwerk darf der Urheber Lizenz- oder Nutzungsgebühren geltend machen. Hingegen ein Schnappschuss darf theoretisch von Jedermann geklaut und auch kommerziell genutzt werden, ohne dass da der Urheber was dagegen unternehmen kann, geschweige denn Anspruch auf eine Entschädigung hat !
Ob eine Quellenangabe obligatorisch ist weiss ich nicht. Wäre aber schon aus reinem Anstand notwendig. Das Einzige was sicher nicht geht, wäre eine falsche Quellenangabe.
Nun ist zu befürchten dass alle Bilder von uns Hobby-Seilbähnler noch zur Kategorie Schnappschuss gehören.
Von dem her kann es sich ein Unternehmen problemlos erlauben fremde Bilder von einer Privatperson ungefragt zu klauen. Denn wer von uns hat schon die Zeit und das Geld für einen Anwalt, der beweisen kann dass die Bilder ein Kunstwerk sind ?
Hingegen ist es natürlich klar dass ein Anwalt auch aus einem misslungenen Schnappschuss ein Kunstwerk machen kann. Und aus diesem Grund ist es für uns nicht möglich irgend ein Schnappschuss von einer Firmenwebsite zu klauen, da die Firmen einen Prozess nicht scheuen und auch genügend Geld haben für einen Anwalt, der auch aus einem verwackelten Schnappschuss ein Kunstwerk machen kann...
Somit wäre bewiesen dass das Urheberrecht ein grosser Witz ist und nur die Grosskonzerne schützt und die kleinen Bürger dürfen legal ausgesogen werden...
Denn es wird zwischen Kunstwerk und Schnappschuss unterschieden.
Man ist zwar immer der Urheber eines Werks, aber ob ein Bild zur Kategorie Kunstwerk oder eben nur Schnappschuss gehört ist ein gewaltiger Unterschied.
Bei einem Kunstwerk darf der Urheber Lizenz- oder Nutzungsgebühren geltend machen. Hingegen ein Schnappschuss darf theoretisch von Jedermann geklaut und auch kommerziell genutzt werden, ohne dass da der Urheber was dagegen unternehmen kann, geschweige denn Anspruch auf eine Entschädigung hat !
Ob eine Quellenangabe obligatorisch ist weiss ich nicht. Wäre aber schon aus reinem Anstand notwendig. Das Einzige was sicher nicht geht, wäre eine falsche Quellenangabe.
Nun ist zu befürchten dass alle Bilder von uns Hobby-Seilbähnler noch zur Kategorie Schnappschuss gehören.
Von dem her kann es sich ein Unternehmen problemlos erlauben fremde Bilder von einer Privatperson ungefragt zu klauen. Denn wer von uns hat schon die Zeit und das Geld für einen Anwalt, der beweisen kann dass die Bilder ein Kunstwerk sind ?
Hingegen ist es natürlich klar dass ein Anwalt auch aus einem misslungenen Schnappschuss ein Kunstwerk machen kann. Und aus diesem Grund ist es für uns nicht möglich irgend ein Schnappschuss von einer Firmenwebsite zu klauen, da die Firmen einen Prozess nicht scheuen und auch genügend Geld haben für einen Anwalt, der auch aus einem verwackelten Schnappschuss ein Kunstwerk machen kann...
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?
Unterscheidung zwischen Kunstwerk und Schnappschuss?
Ist das im Schweizer Recht verankert?
Hat dann an einem sobezeichneten Schnappschuss automatisch jeder die Rechte zur Verwendung und kommerziellen Gewinnschöpfung, ohne, dass der Schöpfer des Bildes Rechte hat?
Davon habe ich noch nie etwas gehört.
Ist das im Schweizer Recht verankert?
Hat dann an einem sobezeichneten Schnappschuss automatisch jeder die Rechte zur Verwendung und kommerziellen Gewinnschöpfung, ohne, dass der Schöpfer des Bildes Rechte hat?
Davon habe ich noch nie etwas gehört.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?
Nur mal schnell gegoogelt:
Seit der Umsetzung der EU-Schutzdauerrichtlinie durch den bundesdeutschen Gesetzgeber im Jahr 1995 ist davon auszugehen, dass die früheren Maßstäbe, die eine besondere künstlerische Leistung oder Originalität voraussetzten, nicht mehr gültig sind und auch normale Fotografien als Lichtbildwerke zu betrachten sind.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/LichtbildwerkAnders als in Deutschland und Österreich gibt es in der Schweiz keinen Sonderschutz für Fotografien. Fotos sind nur geschützt, wenn sie Werke im Sinne des URG sind.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?
Nein, die Unterscheidung steht natürlich nicht explizit im Gesetz.
Aber es kommt eben auf das heraus !
Hier ein Artikel zu einem Gerichtsurteil:
http://www.gsplaw.ch/Publikationen/Rech ... rafien.pdf
Und soviel ich weiss wird in D auch zwischen "Lichtbild" und "Lichtbildwerk" unterschieden.
Aber es kommt eben auf das heraus !
Hier ein Artikel zu einem Gerichtsurteil:
http://www.gsplaw.ch/Publikationen/Rech ... rafien.pdf
Und soviel ich weiss wird in D auch zwischen "Lichtbild" und "Lichtbildwerk" unterschieden.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?
Die Rechtslage (besonders in der Schweiz) geht hier aber garnicht mit meinem Rechtsempfinden einher!
Besonders weil natürlich immer die Gefahr besteht, dass das Werk von jemandem beurteilt wird, der die künstlerische Qualität überhaupt nicht sicher zu beurteilen vermag.
Wäre noch die Frage was ist, wenn Bilder von einem deutschen Server über das Internet in der Schweiz heruntergeladen werden.
Bleibt zu hoffen, dass die Interessenten an den Bildern in der Schweiz wenigstens den Anstand besitzen, mit dem Photographen eine Übereinkunft zu finden.
Besonders weil natürlich immer die Gefahr besteht, dass das Werk von jemandem beurteilt wird, der die künstlerische Qualität überhaupt nicht sicher zu beurteilen vermag.
Wäre noch die Frage was ist, wenn Bilder von einem deutschen Server über das Internet in der Schweiz heruntergeladen werden.
Bleibt zu hoffen, dass die Interessenten an den Bildern in der Schweiz wenigstens den Anstand besitzen, mit dem Photographen eine Übereinkunft zu finden.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?
Ich würde mal sagen in den meisten Länder verfehlt das Urheber- und Patentrecht sein Ziel.Die Rechtslage (besonders in der Schweiz) geht hier aber garnicht mit meinem Rechtsempfinden einher!
Kann ja auch nicht sein, wenn eine Privatperson eine Abmahnung von 1000€ kriegt...
Es ist unbestritten dass diese Gesetze für die Wirtschaft wichtig sind. Aber in vielen Fällen wird masslos übertrieben so dass das Ganze eher kontraproduktiv wirkt und nur ein paar wenige Grosskonzerne und Gaunerfirmen davon profitieren....
Ja, das ist ein grosses Problem.Besonders weil natürlich immer die Gefahr besteht, dass das Werk von jemandem beurteilt wird, der die künstlerische Qualität überhaupt nicht sicher zu beurteilen vermag.
Und ich möchte schon lange gerne wissen ob eine historische Seilbahnpostkarte als Schnappschuss oder als Kunstwerk gilt ?
Einerseits gibt es viele Postkarten, die sehen wirklich nicht besser aus als unsere Fotos.
Andererseits sind die Postkarten meistens von einem professionellen Fotografen aufgenommen. Und das könnte vor Gericht einen wesentlichen Einfluss haben. Ein "Künstler" muss von seinen Kunstwerken leben können. Hingegen eine Privatperson wird nicht verhungern, wenn sie an ihren Schnappschüsse nichts verdient...
Das ist ein generelles Probleme des WWW.Wäre noch die Frage was ist, wenn Bilder von einem deutschen Server über das Internet in der Schweiz heruntergeladen werden.
Weiss nicht ob sich die Schweiz schon der EU-Regelung angeschlossen dass man ein ausländisches Unternehmen auch im Heimatland verklagen kann ? Stellt sich dann aber die Frage ob man auch ein Bergbahnunternehmen im Ausland verklagen kann ? Naja könnte vielleicht klappen wenn sie die Skipässe online verkaufen.
Aber sonst müsste man wohl in der Schweiz klagen und im schlimmsten Fall das Urteil bis nach Strassburg weiterziehen. Ist aber zu befürchten dass die Richter in Strassburg vor Lachen an einem Herzinfarkt sterben, wenn sie sich mit diesem Problem beschäftigen müssen
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?
Ist schon eigenartig in der Schweiz, die doch sonst so penibel auf den Schutz von Persönlichkeitsrechten drängt - siehe auch auf dem Gebiet der Steuerauskünfte. Ist in meinen Augen eine Doppelmoral. Wenn man sich mal so anschaut, was gerade schweizer Fotoagenturen für Landschaftsbilder berechnen, die müssten dann ja alle pleite gehen. Aber sicher gibt es da auch ein Schlupfloch, welches die Inländer bevorteilt, nur im Ausland darf man alles abgrasen.
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In D genießt so ziemlich jedes Foto "Rechtsschutz", von wenigen Ausnahmen abgesehen.Anders als in Deutschland und Österreich gibt es in der Schweiz keinen Sonderschutz für Fotografien. Fotos sind nur geschützt, wenn sie Werke im Sinne des URG sind. In zwei Entscheiden zur Pressefotografie kam das Bundesgericht zu gegensätzlichen Resultaten: Während in der Entscheidung Bob Marley der Schutz bejaht wurde, wurde er beim Wachmann Meili (Christoph Meili) verneint.
Befremdlich wirken auf Außenstehende die Ausführungen der Schweizer Rechtsanwältin Gitti Hug (in sic! 2005), wonach von der Kunstwelt hochgeschätzte Fotografien künstlerischer Fotografen in Ermangelung der erforderlichen Individualität urheberrechtlich schutzlos sein könnten.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?
Also da habe ich keinerlei Verständnis, ab zum Anwalt, Schreiben aufsetzen lassen mit Unterlassungserklärung und angemessener Entschädigung. Qualitativ hochwertige Bilder bei Agenturen zu kaufen ist schweineteuer, wenn man Bilder kostenlos überlässt gerne, aber wenn das Gegenüber sich nicht an die Abmachungen hält finde ich das echt der Hammer.corviglia-fan hat geschrieben:Ähnliches, ja.
Aber weiss zwar heute noch nicht, ob ich es als Urheberrechtsverletzung betrachten soll.
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Ich habe die Bilder dieser Unternehmung zur Verfügung gestellt, mit der Bedingung das auf oder unter jedem Bild oder zumindest im Impersum der Seite mein Name als Quellenagabe angegeben wird. Dies ist leider nicht geschehen.
Und dank dem Hinweiss von einem netten User hier im Forum, kam dan die Hiobsbotschaft das mit einem dieser Fotos Weihnachtskarten gedruckt wurden. Ohne Namensangaben versteht sich....
Bis jetzt habe ich nix unternommen.
Was du allerdings auch versuchen kannst, den direkten Kontakt suchen und dein Anliegen vorbringen. Da ich jetzt nicht genau weiß um welches Unternehmen es geht, würde ich je nach Größe entweder den Marketingleiter oder gleich den Geschäftsführer vorschlagen. Einfach mal ganz sachlich schildern, dass das ja so nicht geht und eine Entschädigung/Vergünstigung oder was auch immer schon angebracht sei. Wenn das nichts hilft, wäre der Anwalt immer noch eine Option.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?
@molotov
Das funktioniert in D.
Aber in der CH muss zuerst mal der Nachweis erbracht werden dass die Bilder von corviglia-fan ein Kunstwerk sind. Und sofern sich die beiden Parteien nicht einigen können muss dies von einem Richter gemacht werden...
Die Fotoagenturen haben einfach Kontakte zu Anwälte und Experten, die in der Lage sind fremde Bilder als Schnappschuss zu beurteilen und die eigenen Bilder als Kunstwerk...
Und wie schon gesagt es spielt sicher eine wesentliche Rolle ob das Bild von einem ausgebildeten Fotografen gemacht worden ist oder von irgend einem Hobby-Knipser. Selbst dann, wenn wir als Laien keinen Unterschied erkennen können. Der Fotograf hat seine Erfahrung und Fachwissen eingesetzt um ein schönes Bild zu machen. Hingegen bei einem Hobby-Fotografen kann ein guter Anwalt behaupten dass das Bild ein Zufallstreffer ist und somit nicht schützenswert. Da müsste man schon Zeugen haben, die beweisen können dass man einen riesen Aufwand betrieben hat um dieses Bild zu machen.
Das funktioniert in D.
Aber in der CH muss zuerst mal der Nachweis erbracht werden dass die Bilder von corviglia-fan ein Kunstwerk sind. Und sofern sich die beiden Parteien nicht einigen können muss dies von einem Richter gemacht werden...
Nix mit SchlupflochWenn man sich mal so anschaut, was gerade schweizer Fotoagenturen für Landschaftsbilder berechnen, die müssten dann ja alle pleite gehen. Aber sicher gibt es da auch ein Schlupfloch, welches die Inländer bevorteilt, nur im Ausland darf man alles abgrasen.
Die Fotoagenturen haben einfach Kontakte zu Anwälte und Experten, die in der Lage sind fremde Bilder als Schnappschuss zu beurteilen und die eigenen Bilder als Kunstwerk...
Und wie schon gesagt es spielt sicher eine wesentliche Rolle ob das Bild von einem ausgebildeten Fotografen gemacht worden ist oder von irgend einem Hobby-Knipser. Selbst dann, wenn wir als Laien keinen Unterschied erkennen können. Der Fotograf hat seine Erfahrung und Fachwissen eingesetzt um ein schönes Bild zu machen. Hingegen bei einem Hobby-Fotografen kann ein guter Anwalt behaupten dass das Bild ein Zufallstreffer ist und somit nicht schützenswert. Da müsste man schon Zeugen haben, die beweisen können dass man einen riesen Aufwand betrieben hat um dieses Bild zu machen.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?
Hmm, dann sollte vielleicht seinen Namen in Transparentschrift ins Bild einfügen. Und zwar an einem Ort, wo das Entfernen nicht oder nur mit grossem Aufwand möglich ist. Auf diese Weise macht man Bilderklauern einen Strich durch die Rechnung!
Probably waking up
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?
Das ist sicher eine Möglichkeit. Jedoch wird dabei die Schrift natürlich extrem auffällig, was wiederrum die Ästhetik stört. Schade eigentlich, dass es wohl keine wirklich zufriedenstellende Lösung für das Problem gibt.GMD hat geschrieben:Hmm, dann sollte vielleicht seinen Namen in Transparentschrift ins Bild einfügen. Und zwar an einem Ort, wo das Entfernen nicht oder nur mit grossem Aufwand möglich ist. Auf diese Weise macht man Bilderklauern einen Strich durch die Rechnung!
Nur muss man nicht unbedingt einen riesen Aufwand betreiben, um ein künstlerisch wertvolles Bild zu machen. Genaugenommen, hat der Auwand nichts mit der Qualität des Bildes zu tun.TPD hat geschrieben:Da müsste man schon Zeugen haben, die beweisen können dass man einen riesen Aufwand betrieben hat um dieses Bild zu machen.
Natürlich gibt es Bilder, denen man ansieht, dass sie nicht wertvoll sind. Im Umkehrschluss gibt es aber wertvolle Bilder, deren Qualität von den Meisten nicht erkannt wird.
Insofern sind die, die ohne großen Aufwand große photographische Leistung erbringen, im Nachteil - zu Unrecht.
Dem würde ich uneingeschränkt zustimmen.TPD hat geschrieben:Die Fotoagenturen haben einfach Kontakte zu Anwälte und Experten, die in der Lage sind fremde Bilder als Schnappschuss zu beurteilen und die eigenen Bilder als Kunstwerk...
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?
Wenn eine Firma mit den selbstgemachten Fotos Geld verdient, dann sollte derjenige der das Foto gemacht hat auf alle Fälle dafür belohnt werden.
Ein Hobbyfotograf hat ja auch Unkosten um das Foto zu machen und da sollte man keine Unterschiede machen. Schweizer Uhren gehen wohl anders.
Ein Hobbyfotograf hat ja auch Unkosten um das Foto zu machen und da sollte man keine Unterschiede machen. Schweizer Uhren gehen wohl anders.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?
Nun das Gesetz als solches wäre schon in OrdnungSchweizer Uhren gehen wohl anders.
Das Problem ist aber das "Bob Marley - Urteil". Und da hat das Bundesgericht entschieden dass nicht alle Bilder einen "individuellen Charakter" haben.Art. 2 Werkbegriff
1 Werke sind, unabhängig von ihrem Wert oder Zweck, geistige Schöpfungen der
Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben.
Nun ich als Laie muss mangels Fachkenntnisse und finanziellen Mittel davon ausgehen dass alle Bilder geschützt sind. Aber eine Firma kann natürlich problemlos meine Bilder klauen und dann mit einem juristischen Gutachten beweisen dass meine Bilder keinen "individuellen Charakter" haben...
Somit schützt das Urheberrecht eigentlich nur Künstler, die einer Urheberrechtsverwertungsorganisation angeschlossen sind, und Firmen. Aber der kleine Hobbyfotograf guckt in die Röhre...
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?
Da ich ja keine fotographischen Talente (und auch nicht die entsprechenden Produktionsmittel) besitze, sollte ich an sich kaum von der Problematik betroffen sein. Witzigerweise hat mir dann vor ein paar Monaten ein Freund ein Foto von einem offiziellen Website-Bereich eines berühmten Schweizter Wintersportorts gezeigt, wo mittels meines Fotos (das zudem eher von fragwürdiger Qualität war/ist) für die Eisklettermöglichkeiten in diesem Ort geworben wird .
Zur Frage Schnappschuss bzw. dieser etwas speziellen Schweizer Rechtslage:
Kann ich so nicht nachvollziehen. Ich hab mal als Mitautor an einem Schulbuch mitgewirkt. Dabei habe ich auch ein paar Fotos von mir zur Verfügung gestellt. Die Bezahlung für die fotographischen Werke war natürlich ganz unabhängig davon, wie die Qualität oder wer der Fotograph war. Es gab pro Foto einen festgesetzten Preis bzw. Vergütung (zusätzlich haben wir auch paar Agenturfotos verwendet, wie hoch da die entsprechende Vergütungen an die Agenturen waren weiss ich nicht). Selbstverständlich gab es auch für unsere amateurhaften "Schnappschüsse" die entsprechenden Quellenangaben im Verzeichnis der Bildquellen (die Vergütung für die Fotos war übrigens attraktiver als jene für die Texte ).
Zur Frage Schnappschuss bzw. dieser etwas speziellen Schweizer Rechtslage:
Kann ich so nicht nachvollziehen. Ich hab mal als Mitautor an einem Schulbuch mitgewirkt. Dabei habe ich auch ein paar Fotos von mir zur Verfügung gestellt. Die Bezahlung für die fotographischen Werke war natürlich ganz unabhängig davon, wie die Qualität oder wer der Fotograph war. Es gab pro Foto einen festgesetzten Preis bzw. Vergütung (zusätzlich haben wir auch paar Agenturfotos verwendet, wie hoch da die entsprechende Vergütungen an die Agenturen waren weiss ich nicht). Selbstverständlich gab es auch für unsere amateurhaften "Schnappschüsse" die entsprechenden Quellenangaben im Verzeichnis der Bildquellen (die Vergütung für die Fotos war übrigens attraktiver als jene für die Texte ).
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?
Habe da noch einen interessanten Link gefunden:
Das Problem der Anwaltskanzleien, die beim Bilderklau überrissene Abmahnungen versenden ist ja sicher bekannt.
Aber dank dem "Bob-Marley Urteil" ist es fraglich ob diese Kanzleien auch in der Schweiz einkassieren können.
http://gastrorecht.ch/index.php?option= ... Itemid=199
P.S
Langsam kann man diesen Thread mit dem normalen Urheberrechtstopic fusionieren
Das Problem der Anwaltskanzleien, die beim Bilderklau überrissene Abmahnungen versenden ist ja sicher bekannt.
Aber dank dem "Bob-Marley Urteil" ist es fraglich ob diese Kanzleien auch in der Schweiz einkassieren können.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?
Danke für den Link.
Zu Recht wurde dieses Urteil öffentlich scharf kritisiert.
Besonders die Begründung u.A. damit, dass dieses Bild auch mit den automatischen Einstellungen einer einfachen Camera so entstanden sein könnte, zeugt davon, dass die Entscheidungsträger hier kaum Beurteilungsvermögen für den "Wert" von Photographie haben. Solch mangelhafte Kenntnisse auch noch zu verwenden, um jemanden seine Rechte abzusprechen ist meines Erachtens mehr als unangemessen....muss eine schutzwürdige Fotografie bezüglich Gestaltung einen "individuellen Charakter" aufweisen, und sie muss auf einem "menschlichen Gestaltungswillen" beruhen. Dagegen versagte das höchste Gericht dem berühmten "Wachmann Meili"-Bild den Urheberrechtsschutz, weil Meili so fotografiert worden sei, wie das jedermann getan hätte und die verwendeten fototechnischen Mittel so banal gewesen seien wie die automatischen Einstellungen einer einfachen Kamera. Immerhin handle es sich um eine "geistige Schöpfung", da Meili gewollt und nicht zufällig in der dargestellten Pose fotografiert worden sei....
Zu Recht wurde dieses Urteil öffentlich scharf kritisiert.
Da widerspricht sich das Gericht meines Erachtens zumindest darin, dass das Kriterium hinsichtlich der Cameraeinstellungen, die auch die Automatic einer einfachen Camera hätte gewählt haben können, also unter Umständen keinen großen Herstellungsaufwand verursacht haben, im Urteil für die Beurteilung der Individualität herangezogen wurde.Nach dieser Rechtsprechung sind bei der Beurteilung der Individualität der Fotografie weder Inhalt noch Planung oder Herstellungsaufwand zu berücksichtigen, was beispielsweise im Falle der dokumentarischen Fotografie problematisch ist
Allerdings ;-)TPD hat geschrieben:P.S
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?
100 % Zustimmung! SAUEREI!3303 hat geschrieben:Danke für den Link.
Besonders die Begründung u.A. damit, dass dieses Bild auch mit den automatischen Einstellungen einer einfachen Camera so entstanden sein könnte, zeugt davon, dass die Entscheidungsträger hier kaum Beurteilungsvermögen für den "Wert" von Photographie haben. Solch mangelhafte Kenntnisse auch noch zu verwenden, um jemanden seine Rechte abzusprechen ist meines Erachtens mehr als unangemessen....muss eine schutzwürdige Fotografie bezüglich Gestaltung einen "individuellen Charakter" aufweisen, und sie muss auf einem "menschlichen Gestaltungswillen" beruhen. Dagegen versagte das höchste Gericht dem berühmten "Wachmann Meili"-Bild den Urheberrechtsschutz, weil Meili so fotografiert worden sei, wie das jedermann getan hätte und die verwendeten fototechnischen Mittel so banal gewesen seien wie die automatischen Einstellungen einer einfachen Kamera. Immerhin handle es sich um eine "geistige Schöpfung", da Meili gewollt und nicht zufällig in der dargestellten Pose fotografiert worden sei....
Wie ist das, ab wann gilt eine Kamera als "banal"? Ist meine Zenza Bronica auch eine "banale" Kamera, weil sie "nur" Zeitautomatik und Manuell beherrscht? Ist meine Nikon D200 auch nur eine "banale" Kamera, weil sie gar Programmautomatik und Autofokus beherrscht, ist meine Rollei 35 "banal", weil sie "nur" eine Kompaktknipse ist (für die Formulierung könnte ich mich selber steinigen)?
MFG Dachstein
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?
Dazu noch ein Hinweis: Meines Wissens werden den Photographiestudenten an den Universitäten teilweise auch Aufgaben gestellt wie z.B. die Belichtung eines Filmes mit der Billig-Einwegcamera aus dem Drogeriemarkt. Besonders auf diese Weise kann man feststellen, wie begabt ein Photograph ist, wie wertvoll seine Ergebnisse trotz dieses banalen Equipments sind, wie gut er die Eigenarten eines solchen Mediums zur Steigerung der Bildaussage einzusetzen vermag.Dachstein hat geschrieben:
Wie ist das, ab wann gilt eine Kamera als "banal"? Ist meine Zenza Bronica auch eine "banale" Kamera, weil sie "nur" Zeitautomatik und Manuell beherrscht? Ist meine Nikon D200 auch nur eine "banale" Kamera, weil sie gar Programmautomatik und Autofokus beherrscht, ist meine Rollei 35 "banal", weil sie "nur" eine Kompaktknipse ist (für die Formulierung könnte ich mich selber steinigen)?
MFG Dachstein
Nehmen wir mal an, jemand vollbringt damit eine in Photographenkreisen anerkannte Spitzenleistung, wird später berühmt und erzielt mit diesen seinen frühen Arbeiten Höchstpreise.
Wie wohl das Bundesgericht diese Arbeiten beurteilen würde?
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?
Ich denke ihr habt da was falsch verstanden.
Es geht um den Grundsatz "Alles was Du kannst und von mir (als Laie) "kopiert" werden kann ist nicht geschützt".
Kann sein dass das Bild Meili mit einer Profi-Kamera gemacht worden ist ? Aber eben selbst ein Laie würde mit der billigsten Kompaktkamera ein solches Bild machen können. Von dem her ist es eben nicht geschützt.
Hingegen kann ein Profi sehr wohl mit einer Einwegkamera ein Meisterwerk schaffen.
Somit gibt es da im Gerichtsurteil eigentlich keinen Widerspruch.
Es geht um den Grundsatz "Alles was Du kannst und von mir (als Laie) "kopiert" werden kann ist nicht geschützt".
Kann sein dass das Bild Meili mit einer Profi-Kamera gemacht worden ist ? Aber eben selbst ein Laie würde mit der billigsten Kompaktkamera ein solches Bild machen können. Von dem her ist es eben nicht geschützt.
Hingegen kann ein Profi sehr wohl mit einer Einwegkamera ein Meisterwerk schaffen.
Somit gibt es da im Gerichtsurteil eigentlich keinen Widerspruch.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?
Wie gut das ich nicht in die Schweiz fahre und dort Fotografiere.
Stellt Euch mal vor. Man fährt mehrere Kilometer Richtung Alpen zum Ski fahren und fotografiert dort, auch wenn es nur hobbymäßig ist.
Dann stellt man die Bilder ins Netz und eine Firma nimmt einfach diese Bilder ohne Entlohnung
und verdient damit auch noch Geld.
Da würde ich mir aber ganz schön blöd vorkommen.
Bezahle Sprit und noch einen Skipass, Unterkunft etc.
Und eine Firma die einen teuren Profifotografen dort hätte hinschicken müssen, (der berechnet auch Anfahrtskosten), nimmt einfach dein Bild. Das ist dann ungerecht.
Stellt Euch mal vor. Man fährt mehrere Kilometer Richtung Alpen zum Ski fahren und fotografiert dort, auch wenn es nur hobbymäßig ist.
Dann stellt man die Bilder ins Netz und eine Firma nimmt einfach diese Bilder ohne Entlohnung
und verdient damit auch noch Geld.
Da würde ich mir aber ganz schön blöd vorkommen.
Bezahle Sprit und noch einen Skipass, Unterkunft etc.
Und eine Firma die einen teuren Profifotografen dort hätte hinschicken müssen, (der berechnet auch Anfahrtskosten), nimmt einfach dein Bild. Das ist dann ungerecht.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?
Wer sagt denn dass Recht mit Gerechtigkeit zu tun hat ?Das ist dann ungerecht.
Abgesehen davon das Bundesgericht ist bekannt für absurde und schwammige Urteile.
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